{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00513_2025-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225309&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ce2a94362b78ef1002ed6ff12e0e9744"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00513"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2025.00513"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2025.00513"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2025  VB.2025.00513"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz | Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz. [Verl\u00e4ngerung der Wegweisung aus der Wohnung sowie der Rayon- und Kontaktverbote nach Trennung der Parteien.] Dadurch, dass der Beschwerdef\u00fchrer an der Anh\u00f6rung der Beschwerdegegnerin, welche auf deren Wunsch hin getrennt vom Beschwerdef\u00fchrer stattfand, nicht beiwohnen konnte, wurde sein rechtliches Geh\u00f6r nicht verletzt. Dem Anspruch darauf wurde auf andere Weise Rechnung getragen und dem Beschwerdef\u00fchrer wurde gen\u00fcgend Gelegenheit gegeben, sich sowohl zum Verl\u00e4ngerungsgesuch als auch zu den Aussagen der Beschwerdegegnerin zu \u00e4ussern (E. 2.2-3). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz auf die Abnahme weiterer Beweismittel, wie den Beizug von Videoaufnahmen, verzichtete (E. 2.5). Die detailgetreuen Aussagen der Beschwerdegegnerin und die damit glaubhaft gemachten Vorw\u00fcrfe der sexuellen Bel\u00e4stigung und der Beschimpfung f\u00fchrten ungeachtet des Beziehungsstatus bzw. des unterschiedlichen Wahrnehmens der Beendigung der Beziehung der Parteien zu einer Gef\u00e4hrdungssituation (E. 4.5). Die vorinstanzliche Kostenverlegung an den \u00fcberwiegend unterliegenden Beschwerdef\u00fchrer weist entgegen dessen R\u00fcge keinen Sanktionscharakter auf (E. 4.9). Abweisung, soweit Eintreten. Gew\u00e4hrung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:30:21", "Checksum": "bffdeccbd9537b1501c1224ed69db92d"}