{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-10-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00514_2025-10-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225367&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=39&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d27caf45f822b7313457972413c6070"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00514"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.10.2025  VB.2025.00514"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.10.2025  VB.2025.00514"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.10.2025  VB.2025.00514"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Klassenzuteilung | [Die Tochter der Beschwerdegegner wurde f\u00fcr das Schuljahr 2025/2026 \u2013 mit nur einem anderen M\u00e4dchen ihrer Stufe (3) \u2013 der Klasse 3c/4c zugeteilt. In Gutheissung eines dagegen erhobenen Rekurses der Eltern hob die Vorinstanz die gesamte Einteilung der vier 3./4. Klassen der Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr das Schuljahr 2025/2026 auf und hielt diese an, schnellstm\u00f6glich eine neue Einteilung der 3./4. Klassen vorzunehmen und dabei auf eine ausgewogene Zusammensetzung zu achten.] Streitgegenstand des Rekursverfahrens vor Vorinstanz bildete einzig die Klasseneinteilung der Tochter der Beschwerdegegner. Die Vorinstanz durfte die bei ihr nicht angefochtenen (rechtskr\u00e4ftigen) Klasseneinteilungen aller anderen Kinder, die auf Beginn des Schuljahres 2025/2026 einer der vier 3. oder 4. Halbklassen zugeteilt worden waren, nicht auf dem Rechtsmittelweg aufheben (E. 2).  Die Beschwerdef\u00fchrerin begr\u00fcndet die Einteilung der Tochter der Beschwerdegegner in die 3. Klasse 3c/4c mit dem Interesse, in der Unterstufe etablierte Lern- und F\u00f6rdergemeinschaften der betroffenen Kinder zu erhalten und diese nach ihren unterschiedlichen (F\u00f6rder-)Bed\u00fcrfnissen m\u00f6glichst ausgewogen auf die einzelnen Klassen zu verteilen. Dass sie dieses Interesse h\u00f6her gewichtete als jenes an einer ausgewogenen Verteilung der Geschlechter innerhalb der einzelnen Klassen, ist nicht zu beanstanden, zumal die Bildung von vier in Bezug auf die Geschlechterverteilung ausgewogenen Klassen von vornherein nicht m\u00f6glich war. F\u00fcr die Vorinstanz bestand daher kein Anlass, in den diesbez\u00fcglichen Ermessensentscheid der Beschwerdef\u00fchrerin einzugreifen (zum Ganzen E. 4). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:30:58", "Checksum": "13f641256c0fda6ac369ecd31a4f593a"}