{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00516_2026-07-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226090&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "430d3d9e44a2ccc41efe010b4ea6bff1"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:24:11", "Num": [" VB.2025.00516"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00516"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00516"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00516"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligungen eines 38-j\u00e4hrigen Dominikaners und seiner 13-j\u00e4hrigen Tochter aus fr\u00fcherer Ehe nach einer mehr als dreij\u00e4hrigen Ehe mit einer Schweizerin.] Der massgebliche Zeitpunkt f\u00fcr die Beurteilung der Integration ist die Aufgabe der Ehegemeinschaft oder jedenfalls das Ende der G\u00fcltigkeitsdauer der daraus abgeleiteten Aufenthaltsbewilligung (E. 3.2). Die im relevanten Zeitraum entstandenen Betreibungsregisterausz\u00fcge enthalten zahlreiche Forderungen, die sich nachtr\u00e4glich als ungerechtfertigt erwiesen. Bei dieser Ausgangslage kann die Beurteilung der Verschuldung ausnahmsweise auf einen sp\u00e4teren (bereinigten) Betreibungsregisterauszug abgestellt werden (E. 4.2). Die Verschuldung des Beschwerdef\u00fchrers bewegt sich an der unteren Grenze dessen, was \u00fcberhaupt zur Annahme einer mangelnden wirtschaftlichen Integration f\u00fchren kann. Er wurde nur einmal kurz von der \u00f6ffentlichen Hand unterst\u00fctzt, bezahlt zuverl\u00e4ssig Kindesunterhalt und hat einen Teil der Schulden zur\u00fcckbezahlt (E. 4.4). Insgesamt ist gerade noch von einer gelungenen Integration auszugehen und ist seine mittlerweile abgelaufene Aufenthaltsbewilligung zu verl\u00e4ngern (E. 4.4). Damit ist auch die Aufenthaltsbewilligung seiner minderj\u00e4hrigen Tochter zu verl\u00e4ngern (E. 6). Gutheissung UP/URB. Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:24:11", "Checksum": "d139e80eff905000d7eb21c4884773a0"}