{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00519_2025-11-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225424&W10_KEY=13955784&nTrefferzeile=11&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e9c3166a0dbfdc5c5411a8ec21564d1c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00519"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.11.2025  VB.2025.00519"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.11.2025  VB.2025.00519"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.11.2025  VB.2025.00519"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nichtbestehen Aufnahmepr\u00fcfung | Es ist weder dargetan noch ersichtlich, dass bzw. inwiefern die Verfahrensrechte des Beschwerdef\u00fchrers durch die Rubrizierung lediglich seiner Mutter als Rekurrentin im vorinstanzlichen Verfahren beeintr\u00e4chtigt worden sind bzw. welchen Einfluss seine Nichtaufnahme als Partei in dem Verfahren auf seine Mitwirkungsrechte gehabt hat (E. 2). Die Geltendmachung einer angeblichen Pr\u00fcfungsverhinderung des Beschwerdef\u00fchrers durch die Beschwerdef\u00fchrerin einen Monat nach der Pr\u00fcfung und erst nach Bekanntgabe der Resultate erfolgte versp\u00e4tet (E. 5). Das Verwaltungsgericht hat sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Vorgabe eines einheitlichen Notendurchschnitts im Pr\u00fcfungsfach \"Deutsch \u2013 Verfassen eines Textes\" befasst und erkannt, dass es sich dabei um eine zul\u00e4ssige Bewertungsrichtlinie handle, die \u00fcber eine gen\u00fcgende gesetzliche Grundlage verf\u00fcge und weder gegen das Gebot der Rechtsgleichheit noch das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu den Bildungseinrichtungen verstosse. Es besteht kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (E. 6.2.2). Das Vorgehen der korrigierenden Personen bei der Bewertung des Aufsatzes des Beschwerdef\u00fchrers ist nicht zu beanstanden und die Beurteilung der Arbeit schl\u00fcssig (E. 6.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:31:34", "Checksum": "46b2bcf507be402460881ca07d12b95f"}