{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-02-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00557_2026-02-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225685&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=64&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5580bb4c5c80d7cae75acb091c5a49bb"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:16", "Num": [" VB.2025.00557"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.02.2026  VB.2025.00557"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.02.2026  VB.2025.00557"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.02.2026  VB.2025.00557"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewertung des Moduls \u00abHumanbiologie-Praktisch (3. Einzelpr\u00fcfung)\u00bb | [Die Beschwerdegegnerin studiert seit Herbstsemester 2020 im Bachelorstudiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. Im Fr\u00fchjahrssemester 2024 absolvierte sie den zweiten Versuch einer Teilpr\u00fcfung des Leistungsnachweis der Modulpr\u00fcfung \"Humanbiologie \u2013 Anwendungsorientierter, praktischer Teil\", der aus vier Teilpr\u00fcfungen bestand. Diese Teilpr\u00fcfung wurde mit der Note 2,5 bewertet. In den drei anderen Teilpr\u00fcfungen erzielte sie die Note 5,0, die Note 4,0 und die Note 4,5. Das Dekanat teilt ihr anschliessend mit, dass sie die Modulpr\u00fcfung im zweiten Pr\u00fcfungsversuch nicht bestanden hat und f\u00fcr das Studium gesperrt sei. Die Vorinstanz hiess das Rechtsmittel gut und erkl\u00e4rte die Modulpr\u00fcfung mit der Note 4,0 als bestanden. Das Dekanat  erhob dagegen Beschwerde.] Die Universit\u00e4t ist zur Beschwerde legitimiert (E. 1.3). Gem\u00e4ss der einschl\u00e4gigen Informationsbrosch\u00fcre gilt eine gesamte Einzelpr\u00fcfung als nicht bestanden, wenn in einer Teilpr\u00fcfung eine Note unter 3,0 erzielt wird. Die Rahmenverordnung verpflichtet die Fakult\u00e4t indes, die Bestehensvoraussetzungen, insbesondere auch die Kompensationsm\u00f6glichkeiten bei Teilleistungsnachweisen in der Studienordnung selbst festzulegen. Da dies nicht erfolgt ist, wurde die fragliche Regelung zum strittigen Leistungsnachweis (mindestens die Note 3,0 in allen vier Teilpr\u00fcfungen) auf falscher Normstufe erlassen. Dies ist eine Verletzung des Legalit\u00e4tsprinzips (E. 3.2). Der vorinstanzliche Schluss, dass vorliegend die Note 4,0 (Gesamtbewertung bzw. Durchschnitt aller vier Teilpr\u00fcfungen) f\u00fcr das Bestehen des Leistungsnachweis gen\u00fcgt, beruht auf einer falschen Rechtsanwendung. Die Rahmenverordnung \u00e4ussert sich nicht zu den Bestehensvoraussetzungen bei einem Leistungsnachweis, der aus mehreren Teilleistungsnachweisen besteht. Vielmehr sieht die Rahmenverordnung vor, dass in der Studienordnung festzulegen ist, ob bei Teilleistungsnachweisen eine Kompensationsm\u00f6glichkeit besteht. Die Studienordnung wiederumbestimmt, dass eine Kompensationsm\u00f6glichkeit auf tieferer Stufe vorgesehen werden kann. Gest\u00fctzt auf die Studienordnung besteht somit keine Kompensationsm\u00f6glichkeit,jedoch kann eine solche auf tieferer Stufe vorgesehen werden. Verletzt diese Delegation (von der Studienordnung auf Stufe Informationsbrosch\u00fcre) das Legalit\u00e4tsprinzip, besteht im Ergebnis also gar keine Kompensationsm\u00f6glichkeit (E. 3.3). Sodann sind keine rechtserheblichen Verfahrensm\u00e4ngel beim Pr\u00fcfungsablauf ersichtlich, soweit \u00fcberhaupt von einer rechzeitigen Erhebung ausgegangen wird (E. 4.3 und 4.4). Schliesslich liegt keine Verletzung der Protokollierungspflicht vor (E. 5).\r\rGutheissung.\rGutheissung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:16", "Checksum": "e4b075a4e7d39100718d0bbb2570a950"}