{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-03-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00561_2026-03-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225720&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=51&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fca5da37db85eaec946d39713ad32642"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:29", "Num": [" VB.2025.00561"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2025.00561"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2025.00561"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.03.2026  VB.2025.00561"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Definitive Abweisung vom Studium | Die M\u00f6glichkeit einer nachtr\u00e4glichen Annullierung eines Pr\u00fcfungsergebnisses bzw. einer (zus\u00e4tzlichen) Wiederholungspr\u00fcfung ist nur zu gew\u00e4hren, wenn die gepr\u00fcfte Person aus objektiver Sicht und unverschuldet den massgeblichen Hinderungsgrund nicht unverz\u00fcglich geltend machen konnte (E. 3.2). Dass die Beschwerdef\u00fchrerin ihre Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse nicht erkannt haben soll und deshalb nicht t\u00e4tig wurde, ist vorliegend nicht glaubhaft (vgl. auch E. 3.4). Sie stand seit November 2022 stets bei einer Psychologin in Behandlung und war seit Juni 2023 in einer Schmerztherapie. In Anbetracht dessen ist es kaum vorstellbar, dass die Pr\u00fcfungen im Juni 2024 und der psychische Zustand der Beschwerdef\u00fchrerin bei diesen \u00e4rztlichen und psychologischen Behandlungen nicht thematisiert worden w\u00e4ren und weder die behandelnde Psychologin noch die Schmerzspezialistin die Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit erkannt und der Beschwerdef\u00fchrerin mitgeteilt h\u00e4tten bzw. diese sie nicht bei der Abmeldung bzw. rechtzeitigen Annullation der Pr\u00fcfungen unterst\u00fctzt h\u00e4tten (E. 3.5). Die Geltendmachung der Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit drei Monate nach den Pr\u00fcfungen und erst nach Kenntnisnahme der Ergebnisse erweist sich damit als versp\u00e4tet bzw. treuwidrig (E. 3.6). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:29", "Checksum": "159a93841e9da7e6dc54e58df5f893c9"}