{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-02-26", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00562_2026-02-26.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225708&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f424b8ed55e27619a202594a0584472"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:21", "Num": [" VB.2025.00562"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00562"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00562"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 26.02.2026  VB.2025.00562"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Zuschlag) | Beschaffung von Sanit\u00e4ranlagen; Bewertung der Zuschlagskriterien; Unvollst\u00e4ndigkeit des Angebots. Die von der Beschwerdef\u00fchrerin im Zusammenhang mit den fehlenden Dokumenten ins Recht gelegten Deklarationsbl\u00e4tter bilden nur einen Teil der von der Vergabestelle zur Einreichung verlangten Unterlagen. Es ist nicht zu beanstanden, dass das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin bei den Unterkriterien, welche auf die fehlenden Unterlagen abstellten, jeweils keine Punkte erhalten hat, zumal auch die eingereichten Deklarationsbl\u00e4tter keine spezifischen Angaben enthalten, die sich im Sinne der erw\u00e4hnten Unterkriterien bewerten liessen (E. 4.3.1). Ausschreibungsunterlagen sind so auszulegen und anzuwenden, wie sie von den Anbietern in guten Treuen verstanden werden konnten und mussten. Allerdings verf\u00fcgt die Vergabestelle bei der Formulierung und Anwendung der Ausschreibungsunterlagen \u00fcber einen grossen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum. Vorliegend ist die Beschreibung der Zuschlagskriterien bzw. die inhaltliche Anforderung an die zu den Unterkriterien einzureichenden Unterlagen klar und eindeutig (E. 4.3.3). Dass sich die Vergabestelle im vorliegenden Fall gegen einen Ausschluss aller Angebote wegen fehlender Unterlagen entschieden hat, ist vertretbar, zumal eine Beurteilung der Eignungskriterien m\u00f6glich war und sich das Fehlen der zus\u00e4tzlich verlangten Unterlagen bei den Zuschlagskriterien ber\u00fccksichtigen liess (E. 4.4.4). Auch die Bewertung der Referenzen ist nicht zu beanstanden (E. 4.5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:21", "Checksum": "b3f21c581fcbc252f5031f57dfffd7c3"}