{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-01-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00565_2026-01-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225627&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=9&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "161ed4f8985790b4cbc78d8e5e2fa197"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00565"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2025.00565"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2025.00565"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.01.2026  VB.2025.00565"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Ausschluss) | Beschaffung der Dienstleistung \"Verlegungs-Patiententransporte der Kategorie E\". Frage der Zul\u00e4ssigkeit des Ausschlusses wegen versp\u00e4teten Vorliegens der Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Eine Anbieterin kann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn festgestellt wird, dass ihr Angebot einen wesentlichen Formfehler aufweist oder dieses wesentlich von den verbindlichen Anforderungen der Ausschreibung abweicht. Angebote m\u00fcssen schriftlich, vollst\u00e4ndig und fristgerecht gem\u00e4ss den Angaben in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen eingereicht werden. Zu welchem Zeitpunkt welche Eignungsnachweise einzureichen sind, gibt der Auftraggeber in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt (E. 3.1). Bei der Beurteilung solcher M\u00e4ngel ist nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung im Interesse der Vergleichbarkeit der Angebote und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ein strenger Massstab anzulegen. Die Rechtsfolge des Ausschlusses ist nur dann ad\u00e4quat, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt; einen \u00fcberspitzten Formalismus gilt es zu vermeiden (E. 3.2).  Die geforderte Bewilligung ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Patiententransporte durchf\u00fchren zu d\u00fcrfen. Dass sich der Beschwerdegegner mit Ablauf der Eingabefrist auf das Vorliegen der erforderlichen Betriebsbewilligung verlassen k\u00f6nnen muss, ist ohne Weiteres zul\u00e4ssig. Das Fehlen dieses Nachweises bzw. die Nichterf\u00fcllung dieses Eignungskriteriums durfte deshalb zum Ausschluss f\u00fchren. Dabei handelt es sich um einen wesentlichen Mangel. Der Ausschluss ist trotz angek\u00fcndigter Bewilligungserteilung angesichts der Wichtigkeit dieser Bewilligung nicht \u00fcberspitzt formalistisch (E. 4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:39:36", "Checksum": "ce31b5983c7030e049e98d29064f1035"}