{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00587_2025-11-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225483&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=78&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "edb5e709f6d65058126a0a4e52081e56"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00587"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.11.2025  VB.2025.00587"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.11.2025  VB.2025.00587"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.11.2025  VB.2025.00587"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | [Die Mutter einer von der Gemeinde Meilen mit Sozialhilfe unterst\u00fctzten Familie absolvierte von 2020 bis 2023 im Rahmen eines 80%-Pensums eine Berufsausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss reduzierte sie ihr Arbeitspensum auf 50 %, worauf die Sozialabteilung Auflagen verf\u00fcgte, wonach die Mutter sich um eine Vollzeiterwerbst\u00e4tigkeit bem\u00fchen m\u00fcsse. Weil die Mutter den Auflagen nicht nachkam, k\u00fcrzte der Gemeinderat Meilen dem Ehepaar die F\u00fcrsorgeleistungen. Umstritten ist die Rechtm\u00e4ssigkeit der Auflagen.] Wer Sozialhilfe bezieht, muss alles Zumutbare unternehmen, um rasch wieder finanziell selbst\u00e4ndig zu werden; dies gilt auch f\u00fcr Personen mit Erziehungspflichten (E. 3.2). Wirtschaftliche Sozialhilfe darf u. a. mit Auflagen verbunden werden, die geeignet sind, die wirtschaftliche Lage der Hilfeempf\u00e4nger zu verbessern (E. 2.2). Dies trifft auf die umstrittenen Auflagen zu (E.3.3). Eine Vollzeiterwerbst\u00e4tigkeit ist der Mutter und ihrer Familie auch zumutbar: Es ist von einem inzwischen deutlich verminderten Betreuungsaufwand f\u00fcr den 2012 geborenen Sohn auszugehen und nicht nachvollziehbar, weshalb der Familie nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung nur noch ein deutlich geringeres berufliches Engagement der Mutter zumutbar sein sollte. Vielmehr kann vom Vater erwartet werden, dass er seine Ehefrau von Haushalts- und Betreuungsarbeiten entlastet, sodass sie sich auf ihre Erwerbst\u00e4tigkeit konzentrieren kann. Auch vom Sohn darf eine altersentsprechende Mithilfe im Haushalt erwartet werden (zum Ganzen E. 3.4-3.10). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:13", "Checksum": "5276c8acbebe9f64ac35e83690f74d35"}