{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-12-18", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00626_2025-12-18.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225571&W10_KEY=13955780&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1f50aa1afa6c0677726b46992427d9b7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2025.00626"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00626"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00626"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 18.12.2025  VB.2025.00626"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewertung des Moduls Makro\u00f6konomik I | [Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Z\u00fcrich f\u00fchrte eine Modulpr\u00fcfung in zwei Pr\u00fcfungsgruppen durch, die die inhaltlich identische Pr\u00fcfung aufeinanderfolgend absolvierten. Im Nachgang wurde festgestellt, dass zwischen den beiden Pr\u00fcfungsgruppen pr\u00fcfungsrelevante Chat-Kommunikation stattgefunden hat, namentlich zu drei Pr\u00fcfungsaufgaben. Die Universit\u00e4t entschied daraufhin, allen Pr\u00fcfungsteilnehmenden f\u00fcr diese drei Aufgaben die volle Punktzahl zu vergeben, um die Gleichstellung der Gruppen sicherzustellen. Der Beschwerdegegner erhielt die Note 3,75. Nachdem sein Rekurs gutgeheissen worden war, erhob die Universit\u00e4t Z\u00fcrich Beschwerde.] Die Beschwerdelegitimation ist gegeben, da der Streitgegenstand die Organisation bzw. Durchf\u00fchrung einer Pr\u00fcfung bzw. eines Leistungsausweises betrifft und damit einen Sachbereich, der der Universit\u00e4t zur Regelung \u00fcberlassen wurde und in dem sie \u00fcber Regelungsspielraum verf\u00fcgt (E. 1.4). Der pr\u00fcfungsrelevante Austausch f\u00fchrte zu tats\u00e4chlichen Differenzen zwischen der ersten und der zweiten Pr\u00fcfungsgruppe. Mit der gew\u00e4hlten Ausgleichsmassnahme behandelte die Beschwerdef\u00fchrerin diese unterschiedlichen Sachverhalte gleich, wof\u00fcr kein sachlicher Grund ersichtlich ist. Aus der Notenstatistik ergibt sich nicht, dass die Neutralisierung der drei Aufgaben zweckm\u00e4ssig war, um die pr\u00fcfungsrelevante Kommunikation auszugleichen, und die Ausgleichsmassnahme war im Ergebnis auch nicht geeignet, die effektive Gleichbehandlung zu gew\u00e4hrleisten bzw. die Ungleichbehandlung zu heilen, da sie g\u00e4nzlich auf eine Differenzierung verzichtet (E. 3.4). Dieser Verfahrensmangel in der Bewertung der Pr\u00fcfung des Beschwerdegegners ist auch rechtserheblich. Es ist unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde nicht auszuschliessen, dass der Beschwerdegegner ohne die strittige Ausgleichsmassnahme eine gen\u00fcgende Note erzielt h\u00e4tte (E. 3.5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:38:55", "Checksum": "5e560197a712a77e67a39f15b646173d"}