{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00645_2026-07-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226136&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "298faeb64862c90f3bc53948d1111c00"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:24:16", "Num": [" VB.2025.00645"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00645"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00645"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2025.00645"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aberkennung des ausl\u00e4ndischen F\u00fchrerausweises | Aberkennung des ausl\u00e4ndischen F\u00fchrerausweises. Der Beschwerdef\u00fchrerin war vor Erlass der erstinstanzlichen Verf\u00fcgung keine Akteneinsicht gew\u00e4hrt worden, was eine Geh\u00f6rsverletzung darstellte. Die Geh\u00f6rsgew\u00e4hrung konnte jedoch im Rekursverfahren nachgeholt und die Verletzung damit geheilt werden (E. 2). Dem Inhaber eines g\u00fcltigen ausl\u00e4ndischen Ausweises wird der schweizerische F\u00fchrerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der entsprechenden Kategorie sicher zu f\u00fchren versteht, sofern er nicht von der Kontrollfahrt befreit ist. Besteht die betroffene Person die Kontrollfahrt nicht, wird der ausl\u00e4ndische F\u00fchrerausweis aberkannt (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrerin hat die Kontrollfahrt nicht bestanden. Offensichtliche Fehler in der Beurteilung des Verkehrsexperten sind nicht ersichtlich. Die Vorgaben in der ASA-Richtlinie betreffend Kontrollfahrt und Zusatztheoriepr\u00fcfung beim Umtausch einer ausl\u00e4ndischen in eine Schweizer Fahrerlaubnis wurden eingehalten und der ausl\u00e4ndische F\u00fchrerausweis zu Recht aberkannt (E. 4). F\u00fcr Beschwerde- und (entgegen der Vorinstanz) auch f\u00fcr das Rekursverfahren ist der Beschwerdef\u00fchrerin die unentgeltliche Prozessf\u00fchrung zu gew\u00e4hren (E. 5, E. 7). Teilweise Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:24:16", "Checksum": "1e6c2ea32c8588bf143328e2e45198df"}