{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-03-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00652_2026-03-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225825&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f0f7e30ab12c809f5ff03b07bb72fd78"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:18:46", "Num": [" VB.2025.00652"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00652"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00652"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.03.2026  VB.2025.00652"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Abbruch) | Einstufiger Projektwettbewerb f\u00fcr die Erweiterung der Schule: Abbruch des Projektwettbewerbs nach K\u00fcrung eines Siegerprojekt durch das Preisgericht. Art. 43 Abs. 1 IV\u00f6B enth\u00e4lt \u2013 wie bereits das bisherige Recht (\u00a7 37 Abs. 1 aSubmV) \u2013 eine nicht abschliessende Aufz\u00e4hlung von Abbruchgr\u00fcnden. Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren abbrechen, wenn er von der Vergabe des \u00f6ffentlichen Auftrags aus zureichenden Gr\u00fcnden absieht (lit. a). Es gen\u00fcgt damit f\u00fcr den definitiven Abbruch oder den provisorischen Abbruch mit anschliessender Wiederholung des Vergabeverfahrens ein hinreichender sachlicher Grund. Der Auftraggeber kann das Vergabeverfahren nach revidiertem Recht unter anderem abbrechen, wenn eine wesentliche \u00c4nderung der nachgefragten Leistungen (wesentliche Bedarfs\u00e4nderung) erforderlich wird (lit. f). Dieser Abbruchgrund entspricht \u2013 von geringf\u00fcgigen redaktionellen \u00c4nderungen abgesehen \u2013 dem bereits bisher in \u00a7 37 Abs. 1 lit. d aSubmV vorgesehenen. Es kann diesbez\u00fcglich auf die dazu bestehende Literatur und Kasuistik zur\u00fcckgegriffen werden (E. 3.1, 3.1.2).  Die Beschwerdegegnerin gelangte nach Kenntnisnahme des Siegerprojekts \u2013 und in Kenntnis weiterer eingereichter Projekte, welche separate Neubauten vorsahen (act. 8/7 S. 10) \u2013 zur Erkenntnis, dass sie entgegen der Formulierung im Wettbewerbsprogramm ein zus\u00e4tzliches, frei stehendes Geb\u00e4ude als M\u00f6glichkeit ausschliesst und den Erhalt des Schulhausplatzes als gr\u00f6ssere, zusammenh\u00e4ngende Fl\u00e4che als zwingend erachtet (E. 3.3.3). Der Umstand, dass die Beschwerdegegnerin bei der Formulierung des Wettbewerbsprogramms, auf dessen Grundlage die Anbieterinnen ein Projekt einreichten, diese Anforderung noch anders formuliert hatte, macht eine wesentliche \u00c4nderung der nachgefragten Leistung notwendig. Die Wiederholung des Verfahrens erscheint erforderlich und als angemessene Rechtsfolge der genannten wesentlichen Bedarfs\u00e4nderung (E. 3.3.3.1). Bei diesem Ergebnis kann dahingestellt bleiben, ob die Praxis, wonach von derBeh\u00f6rde zu verantwortende Umst\u00e4nde den Abbruch dennoch rechtswidrig erscheinen lassen k\u00f6nnen, \u00fcberhaupt ins neue Recht \u00fcbertragen werden k\u00f6nnte (E. 3.4).\r\rAbweisung, soweit eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:18:46", "Checksum": "f72196341fe0fd4c12efacab85bc6a89"}