{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00747_2026-04-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225847&W10_KEY=15118575&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f9bc86e1501e02371e1db6761496f0d"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:18:51", "Num": [" VB.2025.00747"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.04.2026  VB.2025.00747"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.04.2026  VB.2025.00747"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.04.2026  VB.2025.00747"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | [Der brasilianische Beschwerdef\u00fchrer ersucht das Migrationsamt um Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat. Die Vorinstanz verweigerte dem Beschwerdef\u00fchrer die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung, weil er die f\u00fcr das Ehevorbereitungsverfahren notwendigen Dokumente nicht eingereicht habe.] Die Kurzaufenthaltsbewilligung ist zu erteilen, wenn nicht davon auszugehen ist, dass die ausl\u00e4ndische Person damit die Vorschriften \u00fcber den Familiennachzug missbr\u00e4uchlich in Anspruch nehmen will (Scheinehe), wenn klar ist, dass sie nach ihrer Eheschliessung die Voraussetzungen f\u00fcr eine Zulassung in der Schweiz erf\u00fcllt, und mit dem Eheschluss in absehbarer Zeit zu rechnen ist (E. 2). Da der Beschwerdef\u00fchrer und seine Verlobte die notwendigen Dokumente, die f\u00fcr eine Eheschliessung ben\u00f6tigt werden, mittlerweile beigebracht haben (E. 5.1), hat die Vorinstanz die weiteren Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat zu Unrecht nicht gepr\u00fcft (E. 5.2). Es liegen sowohl Hinweise f\u00fcr eine beabsichtigte Scheine als auch Indizien f\u00fcr eine tats\u00e4chlich gelebte Beziehung vor; eine abschliessende Beurteilung l\u00e4sst die derzeitige Aktenlage aber nicht zu, weshalb die Angelegenheit zur Feststellung des Sachverhalts und zur Pr\u00fcfung der weiteren Voraussetzungen f\u00fcr die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung an die Vorinstanz zur\u00fcckzuweisen ist (E. 5.3). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung. Gegenstandslosigkeit UP."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:18:51", "Checksum": "e5bf7b25e1e055d9bfefddbafedcccf2"}