{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00823_2026-05-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225912&W10_KEY=14382448&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d801fe75466ef3372e9c2bc5a50c599"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:19:11", "Num": [" VB.2025.00823"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.05.2026  VB.2025.00823"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.05.2026  VB.2025.00823"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.05.2026  VB.2025.00823"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Antrag auf \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Begabungsf\u00f6rderung (Nichteintreten) | [Der Bezirksrat Meilen trat auf den Rekurs der Beschwerdef\u00fchrenden gegen einen Entscheid der Schulpflege betreffend die \u00dcbernahme von ausserschulischen Kosten ihres Sohnes wegen Fristvers\u00e4umnis zu Recht nicht ein.] Die Beschwerdef\u00fchrenden hatten der Post f\u00fcr die Zeit ihrer Ferienabwesenheit einen R\u00fcckbehalteauftrag erteilt. Die Beschwerdegegnerin gab ihren Entscheid w\u00e4hrend dieser Zeit der Post auf und dieser wurde den Beschwerdef\u00fchrenden nach Ende des R\u00fcckbehalteauftrags zugestellt. Die Zustellfiktion gilt auch bei Vorliegen eines R\u00fcckbehalteauftrags; ein Versuch einer physischen Zustellung durch Ablegen einer Abholungseinladung ist nicht vorgesehen und nicht Voraussetzung f\u00fcr die Zustellfiktion (E. 2.1.3). Die Beschwerdef\u00fchrenden machten die Beschwerdegegnerin nicht auf ihre Abwesenheit aufmerksam und sie durften nicht annehmen, dass ihnen w\u00e4hrend der Schulferien keine fristausl\u00f6senden Sendungen zugestellt w\u00fcrden. Sie wussten sodann, dass ihr Kosten\u00fcbernahmegesuch kurz vor den Schulferien von der Beschwerdegegnerin behandelt w\u00fcrde (E. 2.4). Die f\u00fcr die Zustellung relevante Fristwahrung kann durch einen R\u00fcckbehalteauftrag nicht beeinflusst werden, worauf auch die einschl\u00e4gigen AGB der Post verweisen. Es w\u00e4re den Beschwerdef\u00fchrenden m\u00f6glich und zumutbar gewesen, sich bei der Beschwerdegegnerin \u00fcber den Fristenlauf zu erkundigen (E. 2.6). Es liegt auch kein Tatbestand des Vertrauensschutzes vor (E. 2.7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:19:11", "Checksum": "47332dedfa7ed6cc4a0baf4fd4105d47"}