{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-07", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2025-00861_2026-05-07.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225922&W10_KEY=15118570&nTrefferzeile=88&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "25b7d9dc4e8b23fb79ba8f432ea13fb2"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:23:11", "Num": [" VB.2025.00861"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00861"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00861"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 07.05.2026  VB.2025.00861"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission (Zuschlag) | Beschaffung von Bauleistungen f\u00fcr eine Salzsiloanlage; Rechtliches Geh\u00f6r; Vorbefassung; Mindestbausumme f\u00fcr Referenzobjekte. Die Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs, die aus dem urspr\u00fcnglichen Fehlen einer ausreichenden Begr\u00fcndung des Zuschlagsentscheids erwachsen ist, wurde im Beschwerdeverfahren geheilt (E. 3). Die erst im Beschwerdeverfahren gegen den Zuschlag erhobene R\u00fcge der Vorbefassung erweist sich nicht als versp\u00e4tet (E. 4.2). Die Thematik der Vorbefassung ist in Art. 14 Abs. 1 IV\u00f6B ausdr\u00fccklich geregelt: Demgem\u00e4ss sind Anbieter, die an der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens beteiligt waren, zum Angebot nicht zugelassen, wenn der ihnen dadurch entstandene Wettbewerbsvorteil nicht mit geeigneten Mitteln ausgeglichen werden kann und wenn der Ausschluss den wirksamen Wettbewerb unter den Anbietern nicht gef\u00e4hrdet (E. 4.3). Als Beleg f\u00fcr die Vorbefassung der Mitbeteiligten reicht die Beschwerdef\u00fchrerin ein Silo-Datenblatt ins Recht, welches das Logo sowie die Firma und Adresse der Mitbeteiligten tr\u00e4gt und vom 1. September 2020 datiert. Selbst wenn davon auszugehen w\u00e4re, dass dieses Datenblatt Teil der Ausschreibungsunterlagen war, l\u00e4sst sich daraus jedoch aufgrund des f\u00fcnf Jahre zur\u00fcckliegenden Datums und des fehlenden Bezugs zum konkreten Projekt der Beschwerdegegnerin noch keine unmittelbare Beteiligung der Mitbeteiligten an der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen belegen (E. 4.5). Weiter sah die Beschwerdegegnerin in den Ausschreibungsunterlagen als erstes von drei Eignungskriterien vor, dass der Unternehmer vergleichbare Aufgaben in den letzten f\u00fcnf Jahren ausgef\u00fchrt hatte. Ob im Sinne der bisherigen R\u00fcgeobliegenheit zu erwarten gewesen w\u00e4re, dass die Beschwerdef\u00fchrerin sp\u00e4testens mit der Abgabe des Angebots auf die ausschliessende Wirkung der Anforderungen an die Referenzen hinweist, kann offenbleiben. Denn im Rahmen der Beschwerde gegen den Zuschlag erweisen sich ihre diesbez\u00fcglichen R\u00fcgen jedenfalls als versp\u00e4tet (E. 5.4). Die moniertenAnforderungen an die Referenzobjekte sind jedoch auch inhaltlich nicht zu beanstanden. Die Festlegung einer Mindestbausumme f\u00fcr Referenzprojekte sowie eine zeitliche Begrenzung ist zul\u00e4ssig. Ist von einem sachlichen Eignungskriterium auszugehen, so darf auch bei einer sehr geringen Zahl von Anbietenden nicht einfach auf eine Beeintr\u00e4chtigung des wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden; dies gilt selbst dann, wenn \u2013 wie im vorliegenden Fall \u2013 bloss eine Anbieterin \u00fcbrig bleibt (E. 5.5).\r\rAufgrund der Aktenlage ist schliesslich nicht zu beanstanden, wenn die Beschwerdegegnerin im Vergabeantrag ausf\u00fchrt, dass zwei von drei Referenzen der Beschwerdef\u00fchrerin nicht zul\u00e4ssig seien, da diese lediglich die Leistungen einer Partnerfirma best\u00e4tigen w\u00fcrden (E. 6).\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:23:11", "Checksum": "186c5c1c5d4c645e262096f018661ae9"}