{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-17", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00013_2026-04-17.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225839&W10_KEY=14382447&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "cd09d70e82fbdd883045a3ed8e5afb2e"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:19:52", "Num": [" VB.2026.00013"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 17.04.2026  VB.2026.00013"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 17.04.2026  VB.2026.00013"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 17.04.2026  VB.2026.00013"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Disziplinarstrafe | Disziplinarstrafe. [Der Beschwerdef\u00fchrer forderte vom Leiter des Vollzugszentrums die fristlose Entlassung und Anzeige einer Mitarbeiterin wegen Amtsmissbrauchs, ansonsten er sie \"frontal angreifen\" sowie \"an den Pranger stellen\" werde. Sodann behauptete der Beschwerdef\u00fchrer, eine Aff\u00e4re mit der fraglichen Mitarbeiterin gehabt zu haben, und verlangte, von der Mitarbeiterin sofort \"getrennt\" zu werden.] Die inzwischen erfolgte bedingte Entlassung des Beschwerdef\u00fchrers aus dem Strafvollzug f\u00fchrt im Fall einer bereits vereinnahmten Disziplinarbusse nicht zur Gegenstandslosigkeit des Beschwerdeverfahrens (E. 1.2). Der Schluss der Vorinstanzen, dass der Beschwerdef\u00fchrer mit seinen Schreiben gezielt Einfluss auf den Leiter des Vollzugszentrums bzw. auf interne Abl\u00e4ufe und Personaldispositionen nehmen wollte, und dass sie dies als \u2013 jedenfalls versuchte \u2013 Gef\u00e4hrdung der Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung qualifizierten, ist nicht zu beanstanden (E. 3.3.1). Der Beschwerdegegner wahrte im Rahmen der pers\u00f6nlichen Anh\u00f6rung das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers (E. 3.3.2). Dem Beschwerdef\u00fchrer musste nicht von Amtes wegen eine Rechtsvertretung bestellt werden (E. 3.3.3). Keine Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung f\u00fcr das Beschwerdeverfahren (E. 4.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:19:52", "Checksum": "1378d4917fd5b6d560b457317e269df1"}