{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-06-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00025_2026-06-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225956&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=77&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b91a46d63f92f5bcfdf705e408d6c5d9"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:24:49", "Num": [" VB.2026.00025"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.06.2026  VB.2026.00025"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.06.2026  VB.2026.00025"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.06.2026  VB.2026.00025"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Versetzung in Parallelklasse | [Die Beschwerdegegnerin versetzte die Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr die 3. Klasse der Sekundarschule im Schuljahr 2025/26 in eine Parallelklasse und begr\u00fcndete dies mit anhaltenden disziplinarischen Problemen.] Die Beschwerdef\u00fchrerin befindet sich im letzten obligatorischen Schuljahr, welches zum Urteilszeitpunkt nur noch knapp 1,5 Monate dauert. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Rechtsmittel besuchte sie bis anhin weiter ihre angestammte Klasse. Eine Versetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist klar nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, weshalb die Beschwerde schon deshalb gutzuheissen ist (E. 3). Das Verfahren ist (noch) nicht gegenstandslos geworden, die Nebenfolgen sind jedoch nach den gleichen Kriterien wie bei Gegenstandslosigkeit zu verlegen (E. 4.2). Bei summarischer Betrachtung erweist sich der verf\u00fcgte Klassenwechsel auch als rechtswidrig, weil die Beschwerdegegnerin die Kindesinteressen nicht hinreichend erhoben und die Versetzung ohne den Einbezug der Eltern in diese Entscheidung angeordnet hat. Entsprechend h\u00e4tte die Beschwerdef\u00fchrerin wohl ohnehin obsiegt und sind die Verfahrenskosten daher der Beschwerdegegnerin aufzuerlegen (E. 4.2.2 f.). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:24:49", "Checksum": "82137f0bfd60cb63f2481abaedccb6e4"}