{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-08-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00027_2026-08-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226134&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e09677bd7123d3e8f0dd86e5718a012c"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:40", "Num": [" VB.2026.00027"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.08.2026  VB.2026.00027"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.08.2026  VB.2026.00027"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.08.2026  VB.2026.00027"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug | Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung einer Person, so kann ihr der F\u00fchrerausweis vorsorglich entzogen werden. Angesichts des grossen Gef\u00e4hrdungspotenzials, welches dem F\u00fchren eines Motorfahrzeuges eigen ist, erlauben schon Anhaltspunkte, die den Fahrzeugf\u00fchrer als besonderes Risiko f\u00fcr die anderen Verkehrsteilnehmenden erscheinen lassen und ernsthafte Zweifel an seiner Fahreignung erwecken, den vorsorglichen Ausweisentzug. Angesichts der Dringlichkeit und des vorl\u00e4ufigen Charakters vorsorglicher Anordnungen ergeht der Entscheid mit einem reduzierten Pr\u00fcfungsmassstab. Eine umfassende Auseinandersetzung mit s\u00e4mtlichen Gesichtspunkten, die f\u00fcr oder gegen einen Sicherungsentzug sprechen, braucht erst im Hauptverfahren zu erfolgen (E. 3.2). Fahrzeuglenkende m\u00fcssen f\u00fcr die Bejahung der Fahreignung \u00fcber eine Reihe von charakterlichen Eigenschaften verf\u00fcgen, die in einem gewissen Mindestmass vorliegen m\u00fcssen \u2013 darunter eine geringe Aggressionsneigung, reife Konfliktverarbeitung, Stressresistenz sowie psychische Ausgeglichenheit. Diese Eigenschaften liess die Beschwerdef\u00fchrerin beim streitgegenst\u00e4ndlichen Vorfall, bei dem sie im Rahmen einer Polizeikontrolle zunehmend aggressiver wurde und mit physischer Gewalt gegen eine Polizistin vorging, vermissen, was ernsthafte Zweifel an ihrer Fahreignung erweckt (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:40", "Checksum": "c8118c5c0c0993bfda12c951922535bf"}