{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-04-16", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00056_2026-04-16.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225850&W10_KEY=14382447&nTrefferzeile=19&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "98448050f165e29dc012fa79480cb053"}, "Scrapedate": "2026-07-15", "Scrapetime": "01:19:50", "Num": [" VB.2026.00056"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2026.00056"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2026.00056"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 16.04.2026  VB.2026.00056"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bewilligung eines Kredits f\u00fcr die Ersatzbeschaffung von Ger\u00e4tetr\u00e4gern und die Installation von Ladestationen | [Streitig ist, ob die vom Stadtrat Uster bewilligten einmaligen Ausgaben f\u00fcr die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen mit Elektroantrieb f\u00fcr den Bereich Stadtinspektorat und Stadtentw\u00e4sserung inklusive Installation und Erschliessung von Ladestationen als gebundene Ausgaben zu qualifzieren sind.]  Ausgaben gelten als gebunden, wenn die Gemeinde namentlich durch einen Rechtssatz oder durch einen fr\u00fcheren Beschluss der zust\u00e4ndigen Organe zu ihrer Vornahme verpflichtet ist und ihr sachlich, zeitlich und \u00f6rtlich kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleibt (E. 2.2). Eine reine Ersatzbeschaffung liegt vor, wenn mit der fraglichen Ausgabe neue Mittel beschafft werden, welche die bestehenden bzw. alten Mittel lediglich abl\u00f6sen, und sowohl die neuen wie die alten Mittel der Erf\u00fcllung der gleichen Aufgabe dienen und diese inhaltlich vergleichbar sind (E. 3.1). Vorliegend besteht hinsichtlich des Zeitpunkts des Ersatzes kein erheblicher Entscheidungsspielraum, da die beiden Fahrzeuge am Ende ihres Lebenszyklus sind und ersetzt werden m\u00fcssen. F\u00fcr die Gebundenheit der Ausgabe ist nicht relevant, ob die Ersatzbeschaffung fr\u00fcher oder sp\u00e4ter durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnte. Die Beschaffung von Ersatzfahrzeugen wurde vom Gemeinderat zudem als Budgetposition im Budget 2025 genehmigt (E. 3.3.1). In sachlicher Hinsicht dienen die zur Beschaffung vorgesehenen Ersatzfahrzeuge wie bis anhin dem Strassenunterhalt und der Stadtentw\u00e4sserung. Welches Fahrzeugmodell mit welchem Antrieb konkret am besten f\u00fcr diese Aufgaben geeignet ist, ist eine Frage des Vollzugs der Ausgabenbewilligung und ist vom Gemeindevorstand zu entscheiden. Ausserdem hat sich die Stadt in der Gemeindeordnung zur Reduktion des CO2-Ausstosses, insbesondere mit einem Netto-null-Ziel f\u00fcr kommunale Fahrzeuge bis 2030, verpflichtet, was den Entscheidungsspielraum erheblich einschr\u00e4nkt (E.3.3.2). Die Ausgaben sind als gebunden zu qualifizieren (E. 3.4).  Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2448", "Zeit UTC": "15.07.2026 01:19:50", "Checksum": "6feeb1547dcd5fd4fff5367ba65bf2ee"}