{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-05-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00077_2026-05-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225928&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "371276074b1fc01987fddb10b6227e7b"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:24:37", "Num": [" VB.2026.00077"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.05.2026  VB.2026.00077"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.05.2026  VB.2026.00077"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.05.2026  VB.2026.00077"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung | [Nichterteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat an die Beschwerdef\u00fchrerin aufgrund des Verdachts einer Scheinehe und wegen mangelnder finanzieller Selbst\u00e4ndigkeit]. In Konkretisierung des Gesetzeszwecks dieser Bestimmung und in Beachtung des von Art. 8 Abs. 1 EMRK gesch\u00fctzten Familienlebens sind die Migrationsbeh\u00f6rden gehalten, Ehewilligen ohne Aufenthaltsrecht zur Vermeidung einer Verletzung ihres Rechts auf Ehe gem\u00e4ss Art. 12 EMRK bzw. dem analog ausgelegten Art. 14 BV eine (Kurz-)Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, sofern keine Hinweise daf\u00fcr vorliegen, dass die ausl\u00e4ndische Person rechtsmissbr\u00e4uchlich handelt (Scheinehe, missbr\u00e4uchliche Anrufung der Familiennachzugsbestimmungen etc.), und \"klar\" erscheint, dass sie nach der Heirat mit dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin in der Schweiz wird verbleiben k\u00f6nnen, das heisst, sie auch die weiteren hierf\u00fcr erforderlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt [E. 2.1]. Die Beschwerdef\u00fchrerin geh\u00f6rt zu einem f\u00fcr die Eingehung einer Scheinehe typischen Personenkreis. Unklarheiten bestehen \u2013 wie die Vorinstanz ebenfalls zu Recht festhielt \u2013 in Bezug auf die aktuelle Wohnsituation der Beschwerdef\u00fchrerin. Aus den Akten ergibt sich, dass es zwischen den Beschwerdef\u00fchrenden zu mindestens einer massiven Auseinandersetzung gekommen ist. Es liegen folglich hinreichend klare Indizien f\u00fcr eine lediglich der Aufenthaltssicherung dienende Ehe vor [E. 3.3.1]. Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:24:37", "Checksum": "c18d6a35af7acfe46fcad6d45fca0a11"}