{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00093_2026-07-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226091&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=25&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8bd56f96595e76bc5123b33bef32c7bf"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:32", "Num": [" VB.2026.00093"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2026.00093"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2026.00093"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.07.2026  VB.2026.00093"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Gesuch um Akteneinsicht (Nichteintreten) | [Die Vorinstanz trat auf den Rekurs des Beschwerdef\u00fchrers mangels fristgerechter Leistung des Kostenvorschusses nicht ein; zuvor hatte sie sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen, weil er den Nachweis seiner Mittellosigkeit nicht erbracht habe.] Bei der Frage des Bestehens einer ehelichen Unterhaltspflicht handelt es sich um eine materiellrechtliche (Vor-)Frage, die separat anzukn\u00fcpfen und hier mit Blick auf den Wohnsitz bzw. den gew\u00f6hnlichen Aufenthalt des Beschwerdef\u00fchrers und seiner Ehefrau nach italienischem Recht zu beurteilen ist. Auch ohne eine entsprechende Rechtspflicht k\u00f6nnen eine tats\u00e4chliche gemeinsame Haushaltsf\u00fchrung oder effektive Leistungen eines Ehegatten an den anderen ausserhalb einer solchen allerdings im Rahmen der Beurteilung eines Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege bed\u00fcrftigkeitsmindernd wirken. Nach Aufforderung der Vorinstanz, Unterlagen zu seinen finanziellen Verh\u00e4ltnissen und namentlich zu allf\u00e4lligen Unterst\u00fctzungsleistungen seiner Ehefrau einzureichen, durfte es der Beschwerdef\u00fchrer deshalb nicht dabei belassen, darauf hinzuweisen, dass er von der Einreichung einer Steuererkl\u00e4rung befreit sei, er und seine Ehefrau den G\u00fcterstand der G\u00fctertrennung nach italienischem Recht vereinbart h\u00e4tten und seine Ehefrau nicht bereit sei, die Kosten des von ihm gef\u00fchrten Verfahrens zu \u00fcbernehmen (zum Ganzen E. 2.4). Gegenstandslosigkeit UP. Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:32", "Checksum": "dbc32c75de055513c29500fe3cc93b0b"}