{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-06-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00267_2026-06-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225999&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=60&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "df655416b2d4c349278ff6201137fd04"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:04", "Num": [" VB.2026.00267"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.06.2026  VB.2026.00267"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.06.2026  VB.2026.00267"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.06.2026  VB.2026.00267"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Familiennachzug | [Der aus der T\u00fcrkei stammende Beschwerdef\u00fchrer ersuchte um Bewilligung der Einreise und des Aufenthalts zum Verbleib bei der in der Schweiz niedergelassenen Ehefrau, wobei die Nachzugsfrist unbestrittenermassen bereits abgelaufen ist. Er macht den Gesundheitszustand seiner Ehefrau als wichtigen famili\u00e4ren Grund geltend.] Ausl\u00e4ndische Ehegatten von Personen mit Niederlassungsbewilligung haben Anspruch auf Erteilung und Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung, wobei der Anspruch innerhalb von f\u00fcnf Jahren nach Erteilung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder der Entstehung des Familienverh\u00e4ltnisses geltend zu machen ist (E. 2). Ein nachtr\u00e4glicher Familiennachzug wird nur bewilligt, wenn wichtige famili\u00e4re Gr\u00fcnde geltend gemacht werden (E. 3).  Die Gesundheit der Ehefrau ist seit 2003 angeschlagen; dass sie nicht mehr in der Lage w\u00e4re, selbst\u00e4ndig zu leben, und auf Hilfe des Beschwerdef\u00fchrers angewiesen w\u00e4re, ist nicht ersichtlich (E. 4.2). Die Ehegatten leben seit knapp sieben Jahren getrennt voneinander; sie haben jahrelang freiwillig auf ein Zusammenleben in der Schweiz verzichtet (E. 4.3). Abweisung. Abweisung UP/URB."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:04", "Checksum": "73884106e79be309333f98b3a23bd31a"}