{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-06-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00270_2026-06-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226013&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=54&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ce35f8b7f86750c77de6a3a8e3a702d8"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:09", "Num": [" VB.2026.00270"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.06.2026  VB.2026.00270"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.06.2026  VB.2026.00270"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.06.2026  VB.2026.00270"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tierschutz | Tierschutz. Der Beschwerdef\u00fchrer hielt seine Rinder wiederholt bei hohen Temperaturen im Freien, ohne dass ausreichend Schatten f\u00fcr alle Tiere vorhanden war. Damit hat er gegen Art. 36 Abs. 1 TSchV verstossen, und er wurde vom Beschwerdegegner gest\u00fctzt auf diese Bestimmung zu Recht verpflichtet, im Rahmen der dauernden Haltung im Freien bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung geeignete Schattenfl\u00e4chen in Form von k\u00fcnstlichem Witterungsschutz zur Verf\u00fcgung zu stellen (E. 4.1). Die im Anhang der Nutz- und Haustierverordnung angegebenen Mindestfl\u00e4chen sind sinnvollerweise auch bei Unterst\u00e4nden zum Schutz vor Sonneinstrahlung bzw. Hitze anzuwenden. Es ist am Beschwerdef\u00fchrer, die vorliegende Mindestfl\u00e4che auszurechnen, wobei der Witterungsschutz s\u00e4mtlichen Tieren gleichzeitig Platz bieten muss (E. 4.2). Es ist grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig, Schattenpl\u00e4tze in Form von nat\u00fcrlichem Witterungsschutz anzubieten. Jedoch muss auch dieser allen betroffenen Tieren gleichzeitig ausreichend Schatten bieten, was vorliegend nicht der Fall war. Einen Beleg f\u00fcr seine Behauptung, dass er in der Zwischenzeit Massnahmen umgesetzt und B\u00e4ume gepflanzt habe, reichte der Beschwerdef\u00fchrer nicht ein (E. 4.3). Es trifft nicht zu, dass sich der Beschwerdef\u00fchrer in tierschutzrechtlicher Hinsicht stets kooperativ verh\u00e4lt und sich um die Einhaltung der Vorschriften bem\u00fcht hat; die angeordnete Massnahme erweist sich auch vor diesem Hintergrund als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:09", "Checksum": "164ad0f7d27f753f71d30cfdb08785a4"}