{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2026-07-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2026-00288_2026-07-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=226051&W10_KEY=15118569&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "70809fe55d8dcc2205a05ed2fa203166"}, "Scrapedate": "2026-10-15", "Scrapetime": "01:25:19", "Num": [" VB.2026.00288"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.07.2026  VB.2026.00288"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.07.2026  VB.2026.00288"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.07.2026  VB.2026.00288"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Zulassung zum Doktorat | [Der Doktoratsausschuss der Beschwerdegegnerin widerrief die Zulassung des Beschwerdef\u00fchrers zum Doktorat, da dessen Verh\u00e4ltnis zu seinem Betreuer aufgrund verschiedener Vorf\u00e4lle erheblich zerr\u00fcttet sei und sich keine andere Betreuungsperson habe finden lassen, die bereit gewesen w\u00e4re, sein Dissertationsprojekt zu betreuen.] Nichteintreten auf zahlreiche unzul\u00e4ssige Antr\u00e4ge (E. 1.2-1.6). Die Zulassung zum Doktorat bei der Beschwerdegegnerin kann gem\u00e4ss \u00a7 9 Abs. 1 lit. a Ziff. PromV WWF-I widerrufen werden, wenn erhebliche Gr\u00fcnde vorliegen, die den Erfolg des Doktorats als in hohem Mass unwahrscheinlich erscheinen lassen (E. 5.2). Der Entscheid wurde vorliegend vom zust\u00e4ndigen Doktoratsausschuss getroffen (E. 5.3). Gr\u00fcnde f\u00fcr einen Widerruf k\u00f6nnen auch nicht-akademischer Natur sein. So ist zur Abnahme der Dissertation beispielsweise n\u00f6tig, dass eine Referentin oder ein Referent die Dissertation beurteilt. Fehlt es an einer Referentin oder einem Referenten, kann die Dissertation nicht abgenommen werden (E. 5.4.1). Das Vertrauensverh\u00e4ltnis des Beschwerdef\u00fchrers zum urspr\u00fcnglichen Referenten ist erheblich zerr\u00fcttet und alle \u00fcbrigen angefragten Professoren des Fachbereichs lehnten eine Betreuung des Beschwerdef\u00fchrers ab. Damit sind die Voraussetzungen f\u00fcr einen Widerruf der Zulassung zum Doktoratsstudium erf\u00fcllt (E. 5.4.2). Die Beschwerdegegnerin muss dem Beschwerdef\u00fchrer keinen Referenten stellen (E. 5.4.3). Mangels Rechtsanspruchs auf Zulassung zum Doktorat spielen die Hintergr\u00fcnde der Zerr\u00fcttung des Vertrauensverh\u00e4ltnisses zum urspr\u00fcnglichen Referenten bzw. der Situation, in welcher sich kein Ersatzreferent mehr finden liess, keine Rolle (E. 5.4.4). Keine Verletzung des Willk\u00fcrverbots und des Grundsatzes von Treu und Glauben, da der Beschwerdef\u00fchrer bereits geleistete Arbeiten f\u00fcr seine kumulative Dissertation auf eigenes Risiko verfasste, da sein Forschungsvorschlag noch nicht bewilligt worden war, und da die Beschwerdegegnerin im Konflikt zwischen ihm und demurspr\u00fcnglichen Referenten Mediationsbem\u00fchungen unternahm (E. 5.4.5). Erh\u00f6hung der Gerichtsgeb\u00fchr aufgrund erheblichen Aufwands wegen Weitschweifigkeit und dutzenden Antr\u00e4gen (E. 6.2).\r\rAbweisung UP/URB.\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2543", "Zeit UTC": "15.10.2026 01:25:19", "Checksum": "1ca4b6ec2a7ddb34a0a97b60dd5eeb86"}