{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-07-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VK-2022-00002_2023-07-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223370&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=91&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "1e5f39858dc32d7ee72bf3e1e4af0557"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VK.2022.00002"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.07.2023  VK.2022.00002"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.07.2023  VK.2022.00002"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.07.2023  VK.2022.00002"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betr\u00e4ge f\u00fcr Musikschule gem\u00e4ss Anschlussvertrag | [Die im Quartier Fahrweid wohnenden schulpflichtigen Kinder aus den Gemeinden Weiningen und Geroldswil werden seit dem Jahr 1965 im Schulhaus Fahrweid unterrichtet, das zur Primarschulgemeinde Oetwil-Geroldswil geh\u00f6rt. Die Zuteilung der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler sowie die Kostenaufteilung wird aktuell in einer Vereinbarung aus dem Jahr 2016 geregelt. Im Februar 2020 verlangte die Gemeinde Weiningen eine Korrektur der Schulgeldabrechnungen, da der darin errechnete Kostenanteil der Gemeinde Weiningen an der Musikschule nicht verursachergerecht sei. Seit Herbst 2020 k\u00fcrzt sie die Rechnungen um den nach ihrem Daf\u00fcrhalten zu viel berechneten Betrag in Anwendung eines sogenannten Fairnessgrundsatzes im Anschlussvertrag.] Der Inhalt der strittigen Klauseln im Anschlussvertrag der Parteien ist nach der objektiven Vertragsauslegung zu ermitteln. Nach dem insofern klaren Wortlaut des Anschlussvertrags richtet sich die Kostenbeteiligung der Beklagten f\u00fcr die Musikschule nach dem Anteil der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit Wohnsitz in Weiningen an der Gesamtsch\u00fclerzahl aller Schuleinheiten der Kl\u00e4gerin. Das Gericht kann nicht in Anwendung des Fairnessgrundsatzes einen davon abweichenden Verteilschl\u00fcssel f\u00fcr die Musikschule festlegen. Die betreffende Klausel l\u00e4sst sich nur so verstehen, dass die Parteien ihre jeweiligen Gemeindevorst\u00e4nde berechtigen, einvernehmlich eine Anpassung der Kostenbeteiligungsregeln vorzunehmen, sollten sie der Auffassung sein, dass diese nicht mehr dem Grundsatz einer verursachergerechten Kostenbeteiligung entsprechen (zum Ganzen E. 3.1\u20133.3). Gutheissung der Klage, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:13", "Checksum": "426d77229b7acd0899e41435ccc37411"}