{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2025-09-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VK-2024-00004_2025-09-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=225613&W10_KEY=13955781&nTrefferzeile=53&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "c946132237ed1b6481278b4633679b84"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VK.2024.00004"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VK.2024.00004"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.09.2025  VK.2024.00004"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.09.2025  VK.2024.00004"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "subventionierte Betreuungspl\u00e4tze | [Die Kl\u00e4gerin und die Stadt Z\u00fcrich schlossen 2021 eine Leistungsvereinbarung, die erstere berechtigte, subventionierte Kita-Betreuungspl\u00e4tze anzubieten, und letztere verpflichtete, der Kl\u00e4gerin entsprechende Subventionsbeitr\u00e4ge zu bezahlen. 2023 verh\u00e4ngte die Stadt Z\u00fcrich aufgrund eines Verstosses gegen die in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Mindestlohnvorgaben einen \"Aufnahmestopp\". Per Ende August 2025 lief die Leistungsvereinbarung ohne Aussicht auf Verl\u00e4ngerung aus.] Im Klageverfahren gilt die Untersuchungsmaxime nur eingeschr\u00e4nkt; es ist grunds\u00e4tzlich Sache der Parteien, den rechtserheblichen Sachverhalt gegen\u00fcber dem Gericht darzustellen (E. 2.1). Soweit die Kl\u00e4gerin beantragt, die Stadt Z\u00fcrich habe ihr \"r\u00fcckwirkend\" Subventionen auszuzahlen, fehlt es sowohl an einer hinreichenden Bezifferung als auch an einer hinreichenden Substanziierung der geltend gemachten Geldforderung (E. 2.2). Eine Beseitigung des Aufnahmestopps k\u00f6nnte nur f\u00fcr die Zukunft angeordnet werden und h\u00e4tte damit von vornherein keine Wirkung mehr; das Verfahren ist insofern gegenstandslos geworden. Ob der Kl\u00e4gerin f\u00fcr den Zeitraum ab Einreichung der Klage bis zum Ablauf der Leistungsvereinbarung wegen vertragswidrigen Verhaltens der Beklagten Schadenersatz zusteht, ist mangels eines entsprechenden Antrags nicht im vorliegenden Verfahren zu kl\u00e4ren (E. 3.1). Die Kl\u00e4gerin legt weder in der Klage noch in der Replik dar, inwiefern sie einen Anspruch auf Abschluss bzw. Verl\u00e4ngerung der Leistungsvereinbarung haben sollte. Es liegt keine K\u00fcndigung vor, weshalb die entsprechenden R\u00fcgen am Thema vorbeigehen (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:36:43", "Checksum": "2a6ef956be21cf0baca67bcfaae4fc46"}