{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2011-12-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VR-2011-00004_2011-12-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=211309&W10_KEY=13823266&nTrefferzeile=10&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "27f965a7e2696584c3d5af517a4f9cd3"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VR.2011.00004"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.12.2011  VR.2011.00004"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.12.2011  VR.2011.00004"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.12.2011  VR.2011.00004"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Materielle Enteignung | Materielle Enteignung. [Die Rekurrentin ist Eigent\u00fcmerin eines in der Stadt Z\u00fcrich gelegenen Grundst\u00fccks, das im Osten mit einer Villa und im Westen mit einem Schulhaus \u00fcberbaut ist. Urspr\u00fcnglich geh\u00f6rte das Grundst\u00fcck einer Zone an, in der Bauten mit vier Vollgeschossen erlaubt waren. 1985 wurde der \u00f6stliche Grundst\u00fcckteil aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses der Kernzone zugeordnet, was eine Beschr\u00e4nkung auf zwei relativ kleinfl\u00e4chige Baubereiche zur Folge hatte. Die Sch\u00e4tzungskommission verneinte das Vorliegen einer materiellen Enteignung, wogegen sich die Rekurrentin vor Verwaltungsgericht wehrt.]  Heilung einer allf\u00e4lligen Geh\u00f6rsverletzung im Zusammenhang mit dem vorinstanzlichen Augenscheinprotokoll (E. 2).  Materielle Enteignung: Gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung (E. 3).  Die 1985 erfolgte eigentumsbeschr\u00e4nkende Zonenzuordnung bewirkte keine Auszonung, da die Stadt Z\u00fcrich erst 1992/99 erstmals eine RPG-konforme Bauzonenordnung festsetzte (E. 4). Verneinung des Vorliegens einer Baul\u00fccke, weil die ausgeschiedene Kernzone ein einheitliches Ganzes bildet und die Rekurrentin nicht damit rechnen konnte, dass der ganze \u00f6stliche Teil ihres Grundst\u00fccks dem Baubereich zugewiesen wird (E. 5).  F\u00fcr die Beurteilung der Intensit\u00e4t des Eigentumseingriffs ist der Umfang der Nutzungsbeschr\u00e4nkung massgebend, die die Zuteilung des \u00f6stlichen Grundst\u00fcckteils zur Kernzone bewirkte. Da zwischen dem \u00f6stlichen und westlichen Parzellenteil ein - wenn auch lockerer - Zusammenhang besteht, ist die Nutzungsbeschr\u00e4nkung nicht etwa nur bezogen auf den \u00f6stlichen Teil zu berechnen, sondern bezogen auf die gesamte Grundst\u00fcckfl\u00e4che (E. 6).  Die Schwere des Eigentumseingriffs bemisst sich daran, welchen Geschossfl\u00e4chenverlust die Kernzonenzuteilung bewirkte. Kein relevanter Indikator ist hingegen der verursachte Baulandverlust, denn dieser stellt bei \u00fcberbauten Grundst\u00fccken in der Regel kein geeignetes Kriterium f\u00fcr die Beurteilung der Eingriffsintensit\u00e4t dar (E. 7).  Im vorliegendenFall betr\u00e4gt der durch die Kernzonenzuteilung bewirkte Geschossfl\u00e4chenverlust - bezogen auf die gesamte Parzelle - h\u00f6chstens 29 Prozent. Da der Ausn\u00fctzungsverlust weniger als ein Drittel betr\u00e4gt, ist weiterhin von einer wirtschaftlich sinnvollen Nutzung des Grundst\u00fccks auszugehen, weshalb die Rekurrentin den Eigentumseingriff entsch\u00e4digungslos hinzunehmen hat (E. 8).\rVerneinung des Sonderopfer-Tatbestands: Die entsch\u00e4digungslos hinzunehmende Eigentumsbeschr\u00e4nkung f\u00fchrt nicht zu einer rechtsungleichen Behandlung der Rekurrentin, denn von der Kernzonenzuteilung waren zahlreiche weitere Grundst\u00fccke mit grossem Umschwung betroffen (E. 9).  \rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:10:37", "Checksum": "c800038c9c22685cde52a0844d5514fb"}