{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2012-10-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VR-2012-00001_2012-10-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=212310&W10_KEY=13823261&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3a539307964f87b1c3d5bea0d55f5467"}, "Scrapedate": "2026-04-07", "Num": [" VR.2012.00001"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.10.2012  VR.2012.00001"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.10.2012  VR.2012.00001"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.10.2012  VR.2012.00001"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Enteignung: Aktenedition/Fristabnahme | Enteignung: Rekurs gegen eine prozessleitende Verf\u00fcgung der Vorsitzenden der Sch\u00e4tzungskommission betreffend Aktenedition/Fristabnahme. Die Verf\u00fcgung ist nicht als solche gekennzeichnet, enth\u00e4lt keine Begr\u00fcndung und keine Rechtsmittelbelehrung. Diese M\u00e4ngel bewirken jedoch nicht deren Nichtigkeit: Eine fehlende Kennzeichnung sowie eine fehlende Rechtsmittelbelehrung f\u00fchren \"lediglich\" dazu, dass die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen beginnt. Eine fehlende Begr\u00fcndung hat zur Rechtsfolge, dass die Verf\u00fcgung anfechtbar ist. Die Verf\u00fcgung w\u00e4re allenfalls deshalb als nichtig zu qualifizieren, weil sie keine Bezeichnung der erlassenden Beh\u00f6rde enth\u00e4lt. Diese Rechtsfolge erscheint vorliegend allerdings nicht gerechtfertigt: Die Rekurrentin wurde durch diese Mangelhaftigkeit in keiner Weise irregef\u00fchrt oder benachteiligt, die verf\u00fcgende Beh\u00f6rde ergibt sich ohne Weiteres aus dem Zusammenhang und die f\u00fcr die Rekurrentin resultierenden Pflichten sind bzw. waren klar. Die Verf\u00fcgung hat damit trotz ihrer M\u00e4ngel ihren Zweck erreicht. Sodann ist aus den Akten ersichtlich, dass der Rekurrentin bereits mehrfach in derselben handschriftlichen Art und Weise Fristerstreckungen gew\u00e4hrt wurden. Die Rekurrentin verst\u00f6sst deshalb gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn sie sich nun - nach der Abweisung eines Fristerstreckungsgesuchs - auf die Nichtigkeit der Verf\u00fcgung aufgrund von Formm\u00e4ngeln beruft (E. 2.4). Die verweigerte Erstreckung einer bereits letztmals erstreckten Frist sowie der Verzicht auf die beantragte Einholung weiterer Beweismittel als prozessleitende Anordnung bewirken keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil. Die Verf\u00fcgung ist damit nicht anfechtbar (E. 3.1). Es gen\u00fcgt, wenn eine Instanz im funktionellen Instanzenzug die Verfahrensgarantien nach EMRK und Bundesverfassung sowie effektiven Rechtsschutz im Einzelfall gew\u00e4hrleistet. Erfordert kein drohender unumkehrbarer Nachteil einen gerichtlichen Zwischenentscheid, so ist auch die Rechtsweggarantie des Art. 29aBV insofern nicht tangiert, als sie unter dem Vorbehalt von Sachurteilsvoraussetzungen steht. Ebenso garantiert Art. 6 Ziff. 1 EMRK den Zugang zu Rechtsmittelinstanzen nur im Rahmen einer gegebenen Zust\u00e4ndigkeit. Das Recht der Rekurrentin auf ein faires Verfahren wird damit auch ohne Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung nicht verletzt. F\u00fcr sie best\u00fcnde immer noch die M\u00f6glichkeit im Rahmen eines allf\u00e4lligen Rekursverfahrens gegen den Endentscheid einen Antrag auf eine m\u00fcndliche Verhandlung zu stellen (E. 3.3).\r\rNichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2343", "Zeit UTC": "07.04.2026 01:16:08", "Checksum": "4f66a31f7885b67542475082f92c056a"}